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Allg. Bestimmungen zum Leergutankauf
§ 1 Geltung der Bedingungen
Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen durch uns ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für zukünftige Geschäfte innerhalb laufender Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Verweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt werden. Eine mündliche Aufhebung dieser Schriftformklausel ist unwirksam.
§ 2 Angebote / Auftragsannahme Die Angebote des Verkäufers sind stets freibleibend, sofern nicht ausdrücklich eine Bindefrist schriftlich bestätigt ist. Ein Kaufvertrag kommt erst durch ausdrückliche Annahme der Bestellung durch den Verkäufer zustande. Die Annahme muß nicht unverzüglich erfolgen, sie kann auch mit Rechnungsstellung und einer damit verbundenen Auftragsbestätigung erfolgen. Verbesserungen, Änderungen der Bauart durch den Hersteller oder Lieferung kompatibler Ware bleibt vorbehalten, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart ist. Bestellungen können nur mit der schriftlichen Zustimmung der Verkäufers storniert werden. Die bereits entstandenen Kosten trägt der Besteller.
§ 3 Preise Die von uns genannten Preise gelten vorbehaltlich inzwischen erfolgter Preisänderungen durch den Lieferanten. Die Preise verstehen sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe und, falls nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, unversichert ab Werk und oder ab Lager unserer Wahl, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Grundsätzlich gelten die auf der Preisliste angegebenen Liefer- und Zahlungsbedingungen.
§ 4 Lieferung / Lieferverzug Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Eventuelle Lieferfristen laufen erst ab Eingang der schriftlichen Bestellung. Bei höherer Gewalt oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen, wie zum Beispiel Aufruhr, Betriebsstörung, Streik, Aussperrung, Liefersperre seitens des Herstellers bzw. Zulieferers, vom Verkäufer unverschuldeter Lieferunfähigkeit seines Vorlieferanten, die der General Logistic Services Ltd. die Lieferung wesentlich erschweren oder diese unmöglich machen und nicht von der General Logistic Services Ltd. zu vertreten sind, gleichgültig ob diese Ereignisse bei der General Logistic Services Ltd., deren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, tritt kein Lieferverzug ein. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von anderen unvorhersehbaren Ereignissen berechtigen die General Logistic Services Ltd., die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder vom Vertrag, soweit noch nicht erfüllt, ganz oder teilweise zurückzutreten. Die Lieferfrist verlängert sich ebenfalls um den Zeitraum, mit dem der Käufer selbst mit der Erfüllung seiner Vertragspflichten sich im Verzug befindet. Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung ( mindestens 14 Tage) berechtigt, vom Vertrag, soweit nicht erfüllt, ganz oder teilweise zurückzutreten.
Bei schriftlicher Vereinbarung eines Liefertermins hat der Käufer erst nach erfolgter Fristsetzung von sechs Wochen das Recht vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Verkäufer einen schriftlich vereinbarten Liefertermin überschreitet. Schadenersatzansprüche des Verkäufers wegen verspäteter Lieferung, auch nach Ablauf einer dem Verkäufer gesetzten Nachfrist, sind ausgeschlossen, soweit den Verkäufer kein vorsetzliches oder grob fahrlässiges Verschulden trifft. Bei Teillieferungen und Teilleistungen - auch bei Abruf und Dauerlieferverträgen - gilt jede Teillieferung und Teilleistung als eigenes Geschäft.
§ 5 Versand / Gefahrenübergang Versandart und Verpackung unterstehen unserem Ermessen. General Logistic Services Ltd. ist auch zur Zusendung per Nachnahme berechtigt. Hiedurch entstehende Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Eine Versicherung der Sendung gegen Transportschäden und anderen Risiken erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Käufers. Mit der Bereitstellung der Ware zur Übergabe an GLS, den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen unseres Lagers bzw. - bei Direktlieferung - unseres Lieferwerks geht alle Gefahr in jedem Falle, zum Beispiel auch bei fob- und cif-Geschäften, auf den Käufer über. Verzögert sich die Sendung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, erfolgt der Gefahrenübergang mit der Anzeige der Versandbereitschaft. Entstehende Lagerkosten trägt dann der Käufer. Etwaige Rücksendungen gehen immer auf Kosten und Gefahr des Käufers.
§ 6 Zahlungsbedingungen / Zahlungsverzug Unsere Forderungen werden grundsätzlich mit Rechnungsdatum und Bereitstellung der Ware für den Besteller laut unseren Zahlungsbedingungen auf den Preislisten fällig. Andere Zahlungsbedingungen gelten nur, wenn besonders schriftlich bestätigt Die Zahlung gilt als an dem Tag geleistet, an dem die Wertstellung auf dem Konto des Verkäufers erfolgt, oder bei Barzahlung vom Verkäufer quittiert wird. Nur die vom Verkäufer ausdrücklich bezeichneten Stellen sind zur Zahlungsannahme berechtigt. Ist die Zahlung nicht zuzuordnen, so wird sie auf die jeweils älteste Schuld verrechnet. Zahlungen dürfen nur in Euro erfolgen, es sei denn, etwas anderes ist schriftlich vereinbart. Schecks werden nur zahlungshalber angenommen und gelten erst nach endgültiger Einlösung als Zahlung. Diskont, Einzugs- und sonstige Bankspesen trägt der Käufer. Teillieferungen werden gesondert in Rechnung gestellt, es gelten jeweils die obigen Bedingungen. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen jeder Art bedarf der vorherigen Zustimmung des Verkäufers. Gerät ein Käufer mit einer Zahlung in Verzug und leistet innerhalb einer Woche auf die 1. Mahnung nicht, ist die General Logistic Services Ltd. berechtigt, ohne Androhung einer Ablehnungsfrist von allen noch nicht erfüllten Verträgen mit dem Käufer zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Verschlechtert sich die Vermögenslage eines Käufers oder Akzeptanten derart, dass die Erfüllung der dem Verkäufer gegenüber bestehende Verpflichtung gefährdet erscheint, oder erhält der Verkäufer eine ungünstige Auskunft bezüglich der Bonität des Käufers, kann der Verkäufer sofortige Zahlung verlangen. Bei noch nicht ausgeführten Aufträgen ist der Verkäufer berechtigt, Vorkasse oder entsprechende Sicherheit zu verlangen. Gleiches gilt, wenn der Käufer mit anderen Zahlungen in Verzug ist oder mehrfach angemahnt werden mußte. Bei Zahlungsverzug sind Zinsen in Höhe der jeweiligen Banksätze für Überziehungszinsen, mindestens aber Zinsen in Höhe von 3% über dem banküblichen Diskontsatz jeweils zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer seit Fälligkeitsdatum der Schuld zu zahlen. Die Zinsen sind sofort fällig.
§ 7 Eigentumsvorbehalt Sämtliche Warenlieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum des Verkäufers. Der Käufer darf die Vorbehalts- ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterveräußern. Zur Sicherungsübereignung und Verpfändung der Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt. Der Käufer tritt dem Verkäufer bereits jetzt alle Forderungen, die ihm aus der Lieferung von Vorbehaltswaren gegen seine Abnehmer erwachsen, ab. Dies gilt auch für die Saldoforderungen aus einem Kontokorrent, wenn der Käufer mit seinem Abnehmer ein solches vereinbart hat. Der Verkäufer kann verlangen, dass der Käufer ihm abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt. Der Käufer ist dann berechtigt, die Abtretung offen zu legen. Der Käufer hat den Verkäufer unverzüglich zu benachrichtigen, wenn Dritte die Vorbehaltsware oder an den Verkäufer abgetretene Forderungen pfänden oder in sonstiger Weise darauf zugreifen. Bei Verstoß gegen die Benachrichtigungspflicht ist der Verkäufer berechtigt, sämtliche Forderungen gegen den Käufer sofort geltend zu machen. Soweit die Lieferung noch nicht erfolgt ist, kann er nach seiner Wahl sowohl als auch Zug um Zug gegen Barzahlung liefern. Der Käufer hat selbst sofort alle Maßnahmen zu treffen, die zur Aufhebung und Abwehr der Zugriffe und Ansprüche erforderlich sind. Im übrigen hat er den Verkäufer bei der Wahrnehmung seiner Rechte in jeder Weise zu unterstützen. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für den Verkäufer vor (Besitzmittlungsverhätnis). Der Verkäufer erwirbt Eigentumsrechte in Höhe des bei Be- oder Verarbeitung stehenden Marktwertes der Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verbunden, so erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Ist bei der Verarbeitung ein anderer Gegenstand als Hauptsache anzusehen, so gilt als vereinbart, dass der Käufer dem Verkäufer, soweit ihm die neue Sache gehört, daran Miteigentum im Verhätnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache einräumt. Übersteigt der Wert der für den Verkäufer bestehenden Sicherheiten seine Forderungen insgesamt um 25%, ist er auf Verlangen des Käufers verpflichtet, Vorbehaltsware nach seiner Wahl bis zu genannter Warengrenze freizugeben. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes erklärt wird, liegt in einer Rücknahme jedoch kein Rücktritt vom Vertrag, es dient lediglich zur Sicherheit der Ansprüche des Verkäufers. Der Käufer bleibt weiterhin zur Erfüllung des Vertrages verpflichtet. Die Kosten der Rücknahme und der Verwertung des Kaufgegenstandes trägt der Käufer. Der Käufer hat die Pflicht, den Kaufgegenstand während der Dauer des Eigentumsvorbehalts in ordnungsgemäßen Zustand zu halten.
§ 8 Mängelrügen und Gewährleistung Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung oder Rügen, die nachweisbar infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes liegen, sind dem Verkäufer unverzüglich, spätestens 8 Tage nach Erhalt der Ware schriftlich mitzuteilen. Für nicht rechtzeitig angezeigte und für nicht erkennbare Mängel fehlerhafter Ware übernimmt der Verkäufer keine Gewähr. Ein Zahlungsrückbehalt wegen Mängel der Ware ist nicht zulässig. Bei vom Verkäufer anerkannten Mängeln wird nach seiner Wahl Minderung in einem angemessenen Verhältnis gewährt, einwandfrei Ersatzware geliefert, nachgebessert oder es kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten, ohne das ein Schadensersatzanspruch entsteht. Soweit Teile ersetzt werden, fallen diese in das Eigentum der General Logistic Services Ltd., solange der Eigentumsvorbehalt unsererseits besteht. Ansprüche des Käufers auf Ersatz von weitergehenden Schäden als die, des vom Verkäufer anerkannten Mängel der Ware, sind ausgeschlossen. Das gilt auch für Dritte entstehende Schäden. Der Kunde ist verpflichtet, sofort bei Anlieferung sowohl auf Beschädigung als auch auf offensichtliche Mängel zu untersuchen. Die Mängel sind unverzüglich dem Zusteller ( z.Bsp. Paketdienst oder Spediteur) anzuzeigen und auf den Frachtpapieren zu vermerken. Transportschäden sind innerhalb von 3 Tagen nach Wareneingang schriftlich anzuzeigen. Spätere Reklamationen können nicht mehr anerkannt werden.
Sonderbestellungen Waren, die auf besonderen Wunsch des Kunden bestellt worden sind, gelten als Sonderbestellungen. Sie sind grundsätzlich vom Umtausch bzw. von der Gutschrift ausgeschlossen. Rücksendungen mangelfreier und originalverpackter sind grundsätzlich ausgeschlossen und werden von uns nicht zur Gutschrift angenommen, es sei denn, die Rücksendung erfolgt mit unserem vorherigen Einverständnis und unter Berechnung einer Bearbeitungsgebühr von 10% des Warenwertes. Die Rücksendung hat für uns kostenfrei, originalverpackt und in einwandfreiem Zustand zu erfolgen.
§ 9 Schadenersatzansprüche Schadenersatzansprüche gegen den Verkäufer, seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen gleich aus welchem Rechtsgrund - auch für alle Folgeschäden - sind ausgeschlossen, soweit sie nicht wegen Vorsatz bzw. grober Fahrlässigkeit zwingend gesetzlich gehaftet wird. Soweit Schadenersatzansprüche entstehen, verjähren diese binnen eines halben Jahres.
§ 10 Datenverarbeitung Soweit sich der Verkäufer zur Auftragsverarbeitung und Rationalisierung der elektronischen Datenverarbeitung bedient, gilt das Einverständnis zur Speicherung der dazu notwendigen Daten mit Eintritt in Vertragsverhandlungen als gegeben.
§ 11 Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. per Brief oder per E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt mit Eingang der Ware und nicht vor Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an die:
General Logistic Services Ltd. Am Stener Berg 41D, Halle 2 13125 Berlin
Rücksendungen der Ware sollten an folgende Adresse gerichtet sein:
General Logistic Services Ltd. Am Stener Berg 41D, Halle 2 13125 Berlin
Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie insoweit ggf. Schadensersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre- zurückzuführen ist.
Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Bei einer Rücksendung innerhalb von 14 Tagen aus einer Warenlieferung, deren Bestellwert insgesamt bis zu 40 EUR beträgt, haben Sie die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Andernfalls ist die Rücksendung innerhalb von 14 Tagen für sie kostenfrei.
§ 12 Geltungsbereich, anzuwendendes Recht Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Änderungen und Nebenabreden eines Kaufvertrages sind nur gültig, wenn sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt werden. Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer unterliegen unter Ausschluss etwaiger anderer Rechte allein diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen und dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch für alle Folgegeschäfte, auch wenn bei Abschluß neuer Verträge nicht ausdrücklich auf sie hingewiesen wird. Werden vom Verkäufer seinerseits Allgemeine Geschäftsverbindungen gestellt, so gelten ausschließlich die des Verkäufers, soweit sie sich gegenseitig widersprechen.
§ 13 Erfüllungsort - Gerichtsstand Erfüllungsstand und Gerichtsstand ist - auch bei Streitigkeiten über die Wirksamkeit dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen - ausschließlich Berlin. Das gleiche gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, oder nach Vertragsabschluß über seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nichts bekannt ist.
Lieferbedingungen für Internetkäufer (ausser Leergutverkauf) Mindestbestellwert: 20 € Versandkosten: Nachnahme € 8,95 bei Vorauszahlung € 4,95 Garantie: Auf unsere Produkte gewähren wir eine Qualitäts- und Funktionsgarantie von 12 Monaten. Reklamationen: Falls Sie bei der Lieferung durch den Paketdienst offensichtliche Transportschäden feststellen, so verweigern Sie bitte die Annahme. Unterrichten Sie uns telefonisch und Sie erhalten Ersatz. Bei Transportschäden, die Sie erst nach dem Auspacken feststellen teilen Sie uns dies bitte innerhalb von 3 Tagen nach der Lieferung telefonisch mit. Wir werden dann eine Lösung des Problems mit Ihnen vereinbaren.
Bei Reklamationen, die die Qualität betreffen, zeigen Sie uns das bitte umgehend an, Sie erhalten dann einen Reklamations- schein von uns für die Rücksendung. Bei berechtigter Reklamation erhalten Sie umgehend Ersatz. Vorauszahlung: Überweisen Sie uns bitte den kompletten Rechungsbetrag auf unser Konto, als Verwendungszweck geben Sie bitte Ihre Bestellnummer und Ihre Kundennummer an. Kontonummer: Bankleitzahl: Kreditinstitut:
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